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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichDienststelleTelefon 09524 824 + Nebenstelle
259/300/00000 - 259/317/99999 A - BAUD Zeil138
259/318/00000 - 259/368/99999 BAUE - DOJ Zeil153
259/369/00000 - 259/419/99999 DOK - GEQ Zeil137
259/420/00000 - 259/487/99999 GER - JD Zeil136
259/488/00000 - 259/553/99999 JE - MAIER R Zeil147
259/554/00000 - 259/635/99999 MAIER S - RN Ebern219
259/636/00000 - 259/711/99999 RO - STD Ebern258
259/712/00000 - 259/786/99999 STE - Z Ebern261
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar