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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Der amtliche landwirtschaftliche Sachverständige für das Finanzamt Zeil a. Main und die Außenstelle Ebern ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Schweinfurt und Bad Kissingen.

Ansprechpersonen

AufgabenbereichDienststelleTelefon 09524 824 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher SachverständigerAußenstelle Ebern218
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar