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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

AufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 09524 824 + Nebenstelle
Aidhausen, Bundorf, Burgpreppach, Gädheim, Knetzgau, Sand, Stettfeld, Untermerzbach, Wonfurt, Ermershausen, Gemeindefrei276
Breitbrunn, Ebelsbach, Haßfurt, Theres, Pfarrweisach, Rentweinsdorf212
Ebern, Eltmann, Maroldsweisach162
Hofheim, Riedbach, Oberaurach, Kirchlauter, Königsberg, Rauhenebrach, Zeil a. Main277
Bewertungen im Sachwertverfahren (inkl. Bedarfsbewertung)Alle im Amtsbezirk272, 273
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar