Umsatzsteuerprüfung
Die Umsatzsteuerprüfung kann unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung bei Bedarf vor Ort die beim Finanzamt eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und –Jahreserklärungen zeitnah überprüfen.
Sie stellt Sachverhalte fest, die für eine sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung maßgeblich sind.
Zuständig für die Umsatzsteuerprüfung im Amtsbezirk des Finanzamts Zeil ist die Umsatzsteuerstelle.